Reichlich empört kommen wir aus der Bauausschusssitzung zurück. Heute haben wir mehrmals und zum wiederholten Mal die Verstöße gegen das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) bei der Erschließung des GVZ III (Güterverkehrszentrum) Siekanger in Göttingen vorgebracht.
10 Tage altes Feldlerchenküken. Foto: Deborah Genini, 2008. Quelle: Zentrales Medienarchiv Wikimedia Commons
Mittlerweile ist zwar ein Teil der verbleibenden Grünfläche mit Absperrband gekennzeichnet, die Bauarbeiten laufen aber noch den ganzen Sommer weiter, wie Klaus Hofmann, Geschäftsführer der GWG, im Detail ausführte.
Dass nach dem Bebauungsplan zum Schutz der seit Urzeiten dort beheimateten Feldlerchen während der Brutzeit von 15. Marz bis 15. Juli ein Baustopp eingelegt werden müsste, wird weiterhin hartnäckig ignoriert. Christian Henze, Vorsitzender des Bauausschusses entgegnete, man könne die Fehler der Vergangenheit jetzt nicht mehr ungeschehen machen.
Feldlerche mit Beute. Foto: Daniel Pettersson
Hoffmann wandte sich mit der Frage an uns, ob wir wüssten, wie Bauern mit den Äckern verführen. (Da er keine Landwirtschaft auf den Feldern betreibt, kann er aus der Privilegierung der Landwirte allerdings keine Sonderrechte für die GWG ableiten.)
Ob inzwischen die zwingend erforderliche Ausnahmegenehmigung zur Zerstörung des Lebensraums der Feldlerche bei der Unteren Naturschutzbehörde beantragt und genehmigt sei, wusste Baudezernent Thomas Dienberg nicht zu beantworten.
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