Stellungnahme zum Bebauungsplan

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Zur offiziellen Stellungnahme der LeineBÜRGER: Bitte hier klicken.

Kahlschlag im Leinebergpark

Unser Protest gegen die Zerstörung geht weiter! Foto: B. Brücher

Rückblick August 2012:

Beteiligung am Aufstellungsverfahren des Bebauungsplans, hier: Auslegung des Plans. Bürger informieren Bürger über die ‘Spielregeln’

Liebe Freundinnen und Freunde des Parks des ehemaligen LKH am Rosdorfer Weg in Göttingen

mmmmmNoch ist nicht aller Tage Abend!

Das Baurecht sieht die „Beteiligung der Öffentlichkeit“ am Zustandekommen des Bebauungsplans ganz offiziell vor:

mmmmmVom 15.08.2012 bis zum 17.09.2012
liegt der Bebauungsplan Göttingen Nr. 237 „Landeskrankenhaus Ost“ öffentlich im Neuen Rathaus beim Fachdienst Stadt- und Verkehrsplanung (11. Stock) aus.

Innerhalb dieser Frist können wir Bürger sowie Verbände und Interessengruppen Stellungnahmen zum Bebauungsplan abgeben. Dies kann schriftlich oder mündlich zu Protokoll im Neuen Rathaus geschehen. Während der Sprechzeiten von Montag bis Mittwoch von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr und am Donnerstag von 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr kann in den Zimmern 1110 bis 1114 fachkundiger Rat in Anspruch genommen werden. Darüber hinaus sind Vereinbarungen von zusätzlichen Besprechungsterminen möglich.
Falls Sie nicht persönlich vorsprechen wollen, schreiben Sie an:

mmmmmStadt Göttingen Fachdienst Stadt- und Verkehrsplanung
mmmmmHiroshimaplatz 1- 4, 37083 Göttingen
Betreff: Stellungnahme zum Bebauungsplan Göttingen Nr. 237 „Landeskrankenhaus
Ost“

mmmmmBitte beteiligen Sie sich zahlreich.
mmmmmDie Stadt darf den Willen ihrer Bürger nicht ignorieren!

Viele Fragen und Anregungen zum Bebauungsplan Göttingen Nr. 237 „Landeskrankenhaus Ost“, zu denen Verwaltung und Politik auf kommunaler und Landesebene der Allgemeinheit Rede und Antwort stehen müssen, finden Sie in der nachfolgenden Auflistung:

Fragenkomplexe:
     Vernichtung eines historischen Schmuckstücks der Stadt Göttingen und des Landes Niedersachsen
II     Erhalt des historischen Festen Hauses und seiner einmaligen Kunstschätze
III    Zerstörung des einzigen fußläufig erreichbaren Naherholungsgebietes für Senioren und Familien mit Kleinkindern für die Bewohner des Stadtteils Leineberg
IV    Klimaschutz, EU-Recht, Luftreinhaltepläne
    Alternativen für die Errichtung eines zeitgemäßen Neubaus des Hochsicherheitstraks
VI    Mehr Straßenverkehr in einem Naherholungs- und Krankenhausbereich und einem  Lebensraum streng geschützter Arten
VII    Schaffung neuer Gefahrenquellen
mmm1.  Straßenverkehr
mmm2.  Durch Versiegelung und Überbauung eines kontaminierten Geländeteils
mmm3.  Durch ein Regenrückhaltebecken in Hanglage

mmm4.  Gesundheitsschädigung durch Zunahme von Verkehrslärm
VIII   Schutz der Patienten im Maßregelvollzug auf Kosten der Anrainer?
IX     Dezimierung des Baumbestands
     Gefährdung von  Fledermäusen
XI     Vorkommen von Rotmilanen
XII    Unüberschaubare Kosten und Schäden vor dem Hintergrund der Landtagswahl 2013
XIII    Interessenlage der Planer und Entscheider
XIV   Planungen gegen den Willen und die Interessenlage der Bevölkerung
XV    Unwahre Darstellungen der Gegebenheiten als Planungsrechtfertigung
XVI   Position und Handlungsweise der Göttinger Bauverwaltung
XVII  Kommunikation der Verwaltung mit der Bevölkerung, Gewährleistung der gesetzlich normierten Beteiligungsrechte
XVIII Schaffung von Ressentiments, wo es vorher keine gab
XIX   Auswirkungen auf die Patienten des Asklepios Fachklinikums Göttingen
XX    Auswirkungen auf die Eigentümer und Mieter der Privathäuser auf dem Gelände des ehemaligen LKH Göttingen.

I  Vernichtung eines historischen Schmuckstücks der Stadt Göttingen und des Landes Niedersachsen

  • Warum wird der idyllische Park des ehemaligen größtenteils unter Denkmalschutz stehenden Geländes des Landeskrankenhaus (LKH) Göttingen für entbehrlich gehalten?
  • Das Gelände in seinem jetzigen Zustand  ist eines der Schmuckstücke Göttingens und des Landes Niedersachsens.
  • Die Altbauten des früheren LKH und der Jugendanstalt (JA) Leineberg stehen bereits unter Denkmalschutz. Nach Aussagen des staatlichen Baumanagements Südniedersachsen laufen denkmalschutzrechtliche Verfahren für das alte Feste Haus.
  • Durch den Neubau eines in modernem Stil gehaltenen Flachdachbaus würde der Charakter der historischen Gesamtanlage unwiederbringlich zerstört.

II  Erhalt des historischen Festen Hauses und seiner einmaligen Kunstschätze

  • Wie sieht das Nachnutzungskonzept des historischen ‚Festen Hauses’ aus?
  • Die Chancen, Investoren für ein Nachnutzungskonzept zu finden, sinken drastisch, wenn der Park und damit das Ambiente des Areals zerstört wird. Auf Grund der aktuellen Finanzsituation wird das Land Niedersachsen nicht in der Lage sein, das alte Feste Haus im Alleingang zu sanieren und auf Dauer zu erhalten. Letztlich würde durch die Zerstörung des Parks auch der Untergang eines kulturellen Erbes besiegelt. Demnach sind auch die Belange des Niedersächsischen Wissenschaftsministerium und des Expertengremiums, das sich für den Schutz der Kunstwerke im alten Festen Haus engagiert tangiert.
  • Wurden das Nds. Wissenschaftsministerium und die die Experten angehört, die sich für den Erhalt des Gebäudes und der einzigartigen Kunstwerke dort einsetzen?
  • Falls nein, warum nicht?

III  Zerstörung des einzigen fußläufig erreichbaren Naherholungsgebietes für Senioren und Familien mit Kleinkindern für die Bewohner des Stadtteils Leineberg

  • Der Park hat einen hohem Erholungswert für einen Bereich der Stadt Göttingen, der durch Lärm und Abgase hoch belastet ist.
  • Wie werden die angrenzenden Stadtviertel für den Verlust an Naherholungsmöglichkeiten entschädigt?
  • Die zeitnahe Schaffung eines vergleichbaren Parks auf dem Alternativgelände im brachliegenden südlichen Bereich der JA Leineberg ist eher unwahrscheinlich.
  • Eine Entschädigung südlich des Kiessees mit Ausbau einer Wegeverbindung entlang des stark befahrenen Rosdorfer Weg (Tempo 70 km/h) ist inakzeptabel.
  • Ein Naherholungsgebiet macht nur Sinn, wenn es auch in der Nähe liegt. Es ist wissenschaftlich erwiesen, dass grüne Oasen im städtischen Umfeld einen wichtigen Beitrag zur Gesundhaltung der Bevölkerung leisten.
  • So belegen Studien, dass Stadtbewohner die in der Nähe eines Parks oder von Bäumen gesäumten Straßen leben, eine höhere Lebenserwartung und geringere Krankheitsrisiken vor allem in Bezug auf psychische Leiden haben.
  • Wer vom Krankenbett ins Grüne schaut, erholt sich schneller und hat sogar häufig weniger Schmerzen als jemand, der auf eine Hauswand oder eine Straße blickt.
  • Der Erholungsfaktor von Grünanlagen hat zur Folge, dass der Körper weniger Stresshormone bildet, Anspannung leichter abbaut und der Blutdruck sinkt.
  • Gerade im Alter ist ein grünes, leicht erreichbares Erholungsgebiet wichtig. Benachbarte Parks fördern den Bewegungsdrang und tragen zur Aufrechterhaltung der Mobilität bei.
  • Der Stadtteil Leineberg, Erstbezug Anfang der 60er Jahre des letzten Jahrhunderts, ist durch einen großen Anteil betagter Mitbürger und nachziehender junger Familien geprägt. Beide Zielgruppen sind auf grüne, attraktive Naherholungsmöglichkeiten angewiesen. Da die Feldmark im Westen des Stadtteils bereits zerstört wurde, bleibt allein der Park des ehemaligen LKS in fußläufig erreichbarer Distanz für körperlich eingeschränkte Senioren oder Kleinkinder.
  • Spazierengehen im Grüngürtel entlang der stark befahrenen Nord-Süd-Trasse der Bahn ist aufgrund fehlenden Lärmschutzes unzumutbar.

IV  Klimaschutz, EU-Recht, Luftreinhalteplan

  • Kann Göttingen es sich vor dem Hintergrund der Klimaschutzdebatte und dem durch EU-Recht verbrieften Anspruch der Bevölkerung auf Luftreinheit leisten, immer größere Teile seiner grünen Lunge im Südwesten des Stadtgebietes zu zerstören?
  • Wir bitten um dezidierte Ausführungen, wie den Belangen des Gesundheitsschutzes der betroffenen Bürger Rechnung getragen werden soll.
  • Welche konkreten Maßnahmen sind in Planung?
  • Warum wird kein Kooperationsvertrag mit Asklepios über eine gemeinsame Nutzung des vorhandenen Heizwerks getroffen?
  • Die Belastung der Luft in Göttingen mit Schadstoffen vor allem Stickoxiden und Feinstaub ist hoch. Die zulässigen EU-Grenzwert wird regelmäßig überschritten. Nun sollen der Neubau des Hochsicherheitstraks und die Jugendanstalt ausgerechnet mit einem Holzhackschnitzel-Heizwerk ausgestattet werden. Im ohnehin durch die Emissionen der in Windrichtung liegenden Autobahn und bald auch durch den Schwerlastverkehr des GVZ III Siekanger stark belasteten Südwesten Göttingens ist eine weitere gesundheitsgefährdende Emissionsquelle nicht hinnehmbar.
  • Holzhackschnitzel-Heizwerke emittieren Rauchgase bestehend aus Kohlenmonoxid, flüchtigen organischen Kohlenwasserstoffen, Stickoxiden und Staub. Selbst bei modernsten Anlagen liegen die Werte über denen von Heizöl- oder Gaskesseln. Nach heutigem Wissensstand ist Feinstaub aus Holzfeuerungen eine vergleichbare gesundheitliche Relevanz beizumessen wie dem Feinstaub aus dem Straßenverkehr.
  • Welche Art Holzhackschnitzel-Heizwerk ist geplant?
  • Mit welcher Art Holzhackschnitzel soll befeuert werden? Frisch- oder Altholz, Pellets?
  • Kann die Anlage auch mit Ersatzbrennstoffen, wie Getreide oder organischen Reststoffen z.B. aus der Altpapierverarbeitung betrieben werden?
  • Wie sind die Emissionswerte?
  • Ist die Anlage bereits genehmigt?
  • Genügt die Anlage den verschärften Anforderungen, die ab 2015 anvisiert sind?
  • Ist die Anlage mit modernsten Filtern ausgestattet?
  • Welche Geruchbelästigen kommen auf die Anwohner zu?
  • Warum wird nicht Geothermie genutzt? Die Metropolregion Hannover- Braunschweig Göttingen verfolgt in Kooperation mit dem Geowissenschaftlichen Zentrum der Universität Göttingen und dem Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie des Landes Niedersachsen (LBEG) die Zielsetzung, die vorhandenen geothermischen Potenziale der Region durch „Tiefe Geothermie“ wirtschaftlich zu nutzen. Hier könnte (in der Stadt die Wissen schafft – aber es leider selbst nicht nutzt) ein Modellprojekt entstehen und zugleich die Gesundheit der Anwohner geschützt werden.

V  Warum werden nicht alle Alternativen für die Errichtung eines zeitgemäßen Neubaus des Hochsicherheitstraks ernsthaft erwogen?

  • Warum wird der Neubau des Hochsicherheitstrakts für Patienten im Maßregelvolzug (Festes Haus) nicht auf dem Alternativgelände, dem brachliegenden südlichen Bereich der Jugendanstalt Leineberg gebaut?
  • Dort verrotten Gebäude, die laut staatlichem Baumanagement Südniedersachsen einsturzgefährdet sind. Flächenrecycling wird doch von allen staatlichen Stellen propagiert.
  • Warum geht ausgerechnet das Land Niedersachsen bei eigenen Vorhaben mit einem so schlechten  Beispiel voran?
  • Was sagt das Niedersächsische Umweltministerium – Initiator des Programms ‚Flächen sparen – Land bewahren’ – zu einem solchen Vorgehen der Landesbehörden?
  • Warum wird der Neubau des Festen Hauses nicht in Moringen errichtet?
  • Warum wird das historische Feste Haus nicht saniert und unter Einbeziehung des westlich angrenzenden Obstgartens erweitert?

VI  Warum noch mehr Straßenverkehr in einem Naherholungs- und Krankenhausbereich und einem Lebensraum streng geschützter Arten?

  • Wie genau ist im Fall der Überbauung des Parks die Straßenzuwegung zum Parkplatz (heute Fußballfeld) geplant?
  • Welche Teile des südlichen Grüngürtels müssen dafür gerodet werden?
  • Welche Tier- und Pflanzenarten besiedeln diesen Bereich des Grünstreifen und den Bereich der neu zu bauenden Straße?
  • Liegen für diese Bereich Umweltgutachten vor?
  • Ist die Zuwegung schon von den zuständigen Straßenbaubehörden genehmigt?
  • Ist sichergestellt, dass die Bewohner der Schneeweiß-Siedlung Sandweg/Ecke Rosdorfer Weg durch die Zuwegung nicht beeinträchtigt werden?
  • Es ist von einer Zunahme der Geräuschemissionen auszugehen, wenn Mitarbeiter-PKW und Versorgungsfahrzeuge über die gewundene Erschließungsstraße zum Hochsicherheitstrakt fahren. Bislang wird das Feste Haus über den Tonkuhlenweg angefahren.
  • Welche Maßnahmen werden zum Schutz der Anwohner ergriffen?

VII  Schaffung neuer Gefahrenquellen
1.  Durch Änderungen im Straßenverkehr

  • Müssen die Jugendlichen und Mitarbeiter der Jugendanstalt (JA) Leineberg die Erschließungsstraße queren, wenn sie das Gelände verlassen?
  • Welche Vorkehrungen werden getroffen, damit Fußgänger und Radfahrer, die das Gelände der JA verlassen, nicht durch den Verkehr auf der Erschließungsstraße gefährdet werden?
  • Da die Zuwegung zur JA ein ziemliches Gefälle aufweist, erhöht sich das Gefährdungspotential für Radfahrer drastisch, wenn sie mit großer Geschwindigkeit die Erschließungsstraße kreuzen bzw. dort einbiegen.
  • Wie wird das Land seinen Verkehrssicherungspflichten nachkommen?

2.  Durch Versiegelung und Überbauung des kontaminierten Geländeteils

  • Die Erschließungsstraße und das Regenrückhaltebecken sind ausgerechnet auf dem Geländeteil der Jugendanstalt geplant, den das staatliche Baumanagement wegen Instabilitäten und Kontaminierung des Untergrundes irreführenderweise als Beleg für die Unbebaubarkeit des gesamten Geländes heranzog.
  • Warum werden nun Erschließungsstraße und Regenrückhaltebecken ausgerechnet auf dem einzigen laut Gutachten bautechnisch am ungeeignetsten Bereich errichtet?
  • Wenn der Boden in diesem Bereich nicht tragfähig ist, wie Mitarbeiter des staatlichen Baumanagements Südniedersachsens stets betonten, dann wird durch das Gewicht der dort zu speichernden Wassermassen ein Gefahrenpotential geschaffen, dass es vorher nicht gab.
  • Wurde geprüft, um welche Kontaminationen es sich im Einzelnen handelt?
  • Wie wird verhindert, dass die Kontaminationen das benachbarte Wasserschutzgebiet Kiessee beeinträchtigen? Die Fließrichtung des Grundwassers ist in östlicher Richtung.
  • Welche Sicherheitsvorkehrungen werden zum Schutz der Allgemeinheit/Sicherheit eines Trinkwasserreservoirs getroffen?

3.  Durch ein Regenrückhaltebecken in Hanglage

  • Ist die Kapazität des Regenrückhaltebeckens ausreichend? Durch den Klimawandel kommt es immer häufiger zu Starkregen.
  • Wie wird verhindert, dass überfließendens Regenwasser, Schlamm und Eis im Winter  nicht den Verkehr auf dem Rosdorfer Weg – der Hauptverkehrsader dieses Stadtgebietes – behindern, gefährden oder unmöglich machen? Das Gelände fällt Richtung Rosdorfer Weg ab. Wassermassen würden zwangsläufig auf den Rosdorfer Weg gelangen.
  • Wie werden die tiefer gelegenen Häuser der Schneeweis-Siedlung vor Schäden durch Überschwemmungen geschützt?

4.  Gesundheitsschädigung durch Zunahme von Verkehrslärm

  • Warum wurde im Zuge der Erschließungsplanung nicht auf eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf dem Rosdorfer Weg vom Rosdorfer Kreisel bis zur Kuppe des Ascherberges hingewirkt?
  • Ist eine solche Geschwindigkeitsbegrenzung geplant?
  • Falls nein, warum nicht?

VIII  Schutz der Patienten im Maßregelvollzug auf Kosten der Anrainer?

  • Herr Schwieger äußerte bei der ersten Vorstellung der Neubaupläne Anfang 2012 im Bauausschuss, dass durch den Straßenverkehr auf dem Rosdorfer Weg die Obergrenzen für Immissionswerte für Krankenhäuser (und Wohngebiete) im Bereich des Parks weit überschritten seien. Dr. Hesse betonte mehrfach, dass Patienten im Maßregelvollzug eine absolut reizarme Umwelt bräuchten. Demnach müssten Stadt und Land doch alles daran setzen, den Bereich des Parks von störenden Geräuschen zu schützen.
  • Da die Insassen des neuen Hochsicherheitstrakts auch permanent den ‚Emissionen’ von Passanten z. T. mit Hunden und des unmittelbar angrenzenden Kindergartens ausgesetzt sein werden, dürfte auch hier von einer erheblichen Beeinträchtigung auszugehen sein.
  • Wie wird sichergestellt, dass Passanten bzw. deren Hunde das absolute Ruhebedürfnis der Patienten nicht stören?
  • Ist vor diesem Hintergrund davon auszugehen, dass früher oder später die Wegeverbindung Leineberg – Rosdorfer Weg für die allgmeienheit gesperrt wird?
  • Wenn die Kindergartenkinder draußen toben, ist dies im gesamten Park zu hören. Welche Schutzmaßnahmen für die Insassen sind hier angedacht? Könnte dieses Konfliktpotential dazuführen, dass letztlich einer der schönsten Kindergärten Göttingens geschlossen werden müsste? Oder würden die Persönlichkeitsrechte der Kinder derart beschnitten, dass ihnen das Toben im Freien untersagt wird? Wie wurden der Kindergarten und die Eltern informiert?
  • Als gesetzliche Vertreter ihrer Kinder sind Eltern als unmittelbar Betroffene anzuhören?
  • Wurde eine solche Anhörung durchgeführt?

IX  Dezimierung des Baumbestands

  • Wieviele Bäume werden im Fall der Überbauung unmittelbar im Parkgelände und auf dem südlichen Grüngürtel gefällt?
  • Um welche Bäume handelt es sich genau?
  • Welche Arten sind betroffen?
  • Wie alt sind die zu fällenden Exemplare im Einzelnen?
  • Welche Bäume bleiben erhalten?
  • Ist ausgeschlossen worden, dass es sich dabei um geschützte Arten bzw. Exemplare handelt?

X  Gefährdung von  Fledermäusen

  • Wurde überprüft, ob die zu fällenden Bäume von streng geschützten Fledermäusen oder dem bedrohten Grünspecht besiedelt werden?
  • Das entsprechende Gutachten hebt hervor, dass bislang keine explizite Suche nach Behausungen in einzelnen Bäumen stattgefunden hat. Naturschutzexperten gehen davon aus, dass viele Fledermausarten, deren Jagdrevier der Kiessee ist, ihre Schlaf und Bruthöhlen in den Bäumen und Altbauten des Geländes des ehemaligen LKH haben.
  • In den Abendstunden kann man selbst als Laie beobachten, wie Feldermäuse aus den Baumgruppen in Richtung der Freiflächen fliegen.
  • Was wird zum Schutz der Fledermäuse unternommen?

XI  Vorkommen von Rotmilanen

  • Im Frühjahr und Frühsommer beobachteten Passanten mehrmals, wie zwei Rotmilane zunächst im Beuteflug über den Leineauen nördlich des Kiesses kreisten, dort niedergingen und anschließend in zielstrebig gerader Route, relativ tief etwa in Höhe des Fußwegs zum Asklepios-Kindergarten in den Baumbestand des Parks des ehemaligen LKH Göttingen flogen.
  • Wurde geprüft, ob Rotmilane im Park nisten?

XII  Unüberschaubare Kosten und Schäden vor dem Hintergrund der Landtagswahl

  • Warum sind bereits drei Millionen Steuergelder für Vorausplanungen ausgegeben worden, obwohl noch kein Beschluss über den Bebauungsplan gefasst worden ist?
  • Wie bzw. wodurch sind diese Kosten aufgelaufen?
  • Die Ermittlung der Kosten des Vorhabens stammen aus dem Jahr 2009 und früher. Von wie viel Prozent Kostensteigerung muss realistischerweise ausgegangen werden?
  • Wird die nächste Landesregierung das Projekt fortführen?
  • Falls nicht, wird der Park im Herbst 2012 zerstört und es bleibt eine Ödnis. Sollte man nicht besser die kommende Landtagswahl im Januar 2013 abwarten, bevor mit der Rodung begonnen wird?

XIII  Interessenlage der Planer und Entscheider

  • Warum erhalten nahezu immer die selben Planungsbüros den Zuschlag für Projekte in Göttingen, obwohl die Vorhaben überregional, teils europaweit öffentlich ausgeschrieben werden?
  • Warum sitzen, bzw. saßen Vertreter/Inhaber dieser Planungsunternehmen im Städtebaubeirat? Wir fordern Beweise, dass dieses Gremium nicht zu Lobbyarbeit in eigener Sache genutzt wurde.
  • Warum gibt es keinen Bürgerbeirat bzw. aktive Einbeziehung betroffener Bürger in den Planungsprozess?

XIV  Planungen gegen den Willen und die Interessenlage der Bevölkerung

  • Feinplanungen und Ordern ohne rechtskräftigen Bebauungsplan werden als Sachzwänge ausgegeben, hinter denen die Interessen der Bürger zurückstehen müssen!
  • Warum wurde immer weiter geplant, obwohl spätestens seit Frühjahr 2011 bekannt ist, dass die Öffentlichkeit massiv gegen die Zerstörung des Parks ist?

 

  • Anfang 2012 fragten wir LeineBÜRGER Mitarbeiter des staatlichen Baumanagements Südniedersachsen, warum man das Planungsverfahren nun so zügig vorantreibe, nachdem das Arbeitstempo über fast zwei Jahrzehnte eher gemächlich gewesen sei. Wir fragten, ob die im Januar 2913 anstehende Landtagswahl der Grund sei. Wir erhielten die Antwort, dass man deshalb das Vorhaben so beschleunigen müsse, weil für das Frühjahr 2013 bereits 4.000 Berberitzen geordert seien. Deshalb müsse der Park im Herbst 2012 eiligst gerodet werden. Die Berberitzen für die Moringer Hecke müssten nämlich als erstes gepflanzt werden, damit sie bis zur Inbetriebnahme des Neubaus eine gewisse Höhe hätten. Wir bitten um Überprüfung dieser Aussage.

 

  • Halten die Vertreter der Göttinger Verwaltung und die Kommunalpolitiker es tatsächlich für legitim, einen Bebauungsplan abzunicken, wenn ein Investor unbeirrbar von Protesten der Öffentlichkeit – ohne rechtskräftigen Bebauungsplan – ein Vorhaben so weit im eigenen Sinn vorantreibt, dass die gesetzlich vorgeschriebenen Abwägungsprozesse ausgehebelt werden, weil ja inzwischen ‚Sachzwänge’ eine Verwirklichung des Vorhabens erfordern?
  • Warum hat keine der sog. Volksparteien im Sinn der Bürger entschieden?
  • Ist es nicht ein Missbrauch der repräsentativen Demokratie, wenn die Entscheidungen nichts mehr mit den Interessen der Bürger zu tun haben?
  • Warum hat die Verwaltung der Stadt nichts unternommen, um eine Lösung im Sinn der Göttinger Bürger anzustreben?

XV  Unwahre Darstellungen der Gegebenheiten als Planungsrechtfertigung

  • Warum wird die Entscheidung aufgrund der bewiesenermaßen unrichtigen Darstellung seitens des staatlichen Baumanagements Südniedersachsen aufrecht erhalten, dass das von den Göttinger LeineBÜRGERn vorgeschlagene Alternativgelände im brachliegenden südlichen Teil der Jugendanstalt Leineberg nicht bebaubar ist?
  • Die viel zu lange vorenthaltenen Gutachten belegen, dass diese Aussage unrichtig ist. Vielmehr sind die Gegebenheiten auf dem gesamten Höhenzug (Park und Alternativgelände) im Wesentlichen identisch. Auch Nachfragen beim Niedersächsischen Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG), die Nutzung des NIBIS-Geokartenservers und Auskünfte der Universität Göttingen, Geologische Fakultät belegen die Eignung des Alternativgeländes.

XVI  Position und Handlungsweise der Göttinger Bauverwaltung

  • Warum hat niemand in der Fachplanungsbehörde der Stadt Göttingen diese irreführende Darstellung moniert? Als Bürger geht man von kompetentem Fachpersonal aus, dass angemessen reagiert, wenn ein Investor zu seinen Gunsten manipuliert.
  • Stadtbaurat Dienberg antwortete auf die Frage, der LeineBÜRGER im Rahmen der Bürgerinformationsveranstaltung am 12.06.2012, warum er nicht eine vermittelnde Position zwischen den Interessen eines Investoren und der Göttinger Bürgerschaft einnehme, dass dies nicht seine Aufgabe sei.
  • Ist es zutreffend, dass es zu den Kompetenzen eines Göttinger Baudezernenten gehört, den Interessen der Bürger zuwider zu handeln? In diesem Fall fordern wir, die Stellenbeschreibung dringend zu überarbeiten. Ferner sollte die Führungsspitze des Baudezernats gesplittet werden. Dem rein auf den Bereich Planung fixierten Baudezernenten sollte dringend ein Verwaltungsjurist mit Schwerpunkt öffentliches Baurecht zur Seite gestellt werden, der die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften überwacht.
  • Generell ist mehr interdisziplinäres Zusammenwirken wünschenswert.

XVII  Kommunikation der Verwaltung mit der Bevölkerung, Gewährleistung der gesetzlich normierten Beteiligungsrechte

  • Warum tragen Bebauungspläne immer solche Bezeichnungen, anhand derer betroffene Bürger nicht ohne Weiteres ersehen können, dass sie betroffen sind?
  • Warum werden Bebauungspläne und Fristen der Beteiligungsverfahren nur im Amtsblatt, dass die wenigstens Bürger lesen und im Göttinger Tageblatt, das nicht jeden Haushalt erreicht, in kleinen Anzeigen an unauffälliger Stelle veröffentlicht? Warum werden nicht die Anzeigenblätter genutzt, die nahezu alle Haushalte erreichen?
  • Warum erfogt die öffentliche Auslegung so häufig während der Ferien  bzw. über Feiertage ausgelegt, wenn viele Bürgerinnen und Bürger ihre gesetzlich gewährten Beteiligungsrechte nicht wahrnehmen können?

XVIII  Schaffung von Ressentiments, wo es vorher keine gab

  • Die Bewohner des Leinebergs, des Leineviertels und des Schneeweißviertels leben seit Jahrzehnten in gedeihlichem Miteinander. Die gemeinsame Nutzung des Parks trägt ganz wesentlich dazu bei, Vorbehalte gegen psychisch kranke Mitmenschen abzubauen. Hier findet ganz selbstverständlich gelebte Inklusion statt.
  • Ist es klug, durch die Zerstörung des Parks Ressentiments gegen einen wegen ihrer Erkrankungen oft diffamierten Teil der Bevölkerung zu schaffen, statt diese vorbildliche Miteinander würdigen und zu unterstützen?

XIX  Auswirkungen auf die Patienten des Asklepios Fachklinikums Göttingen

  • Wurde geprüft, ob die Belange der Patienten der benachbarten Asklepiosklinik tangiert werden?
  • Welche Auswirkungen haben die Lichtemissionen des Hochsicherheitstraks auf die Patienten?
  • Wie wird den besonderen Belangen der Patientinnen der Traumastation Rechnung getragen? (Täter-Opfer-Konfrontation)
  • Asklepios-Patienten und ihre Angehörigen nutzen den Park. Welche Überwachungseinrichtungen sind im Außenbereich des Hochsicherheitstrakt geplant? Wie wird gewährleistet, dass diese keine Passanten erfassen und so deren Persönlichkeitsrechte verletzen?
  • Dies gilt übrigens auch für sonstige Personen, die das Gelände queren.
  • Wurde das Asklepios Fachklinikum als unmittelbarer Anrainer in das Verfahren einbezogen, damit die nachbarschaftlichen Belange abgewogen werden können?

XX  Auswirkungen auf die Eigentümer und Mieter der Privathäuser auf dem Gelände des ehemaligen LKH Göttingen

  • Wurden den unmittelbaren Anwohnern Gelegenheit gegeben, ihre nachbarschaftsrechtlichen Ansprüche zu wahren?
  • Wie wurden die Belange gegeneinander abgewogen?

Ein Gedanke zu “Stellungnahme zum Bebauungsplan

  1. Ich bin Mitarbeiterin im Asklepios Fachklinikum Göttingen.
    Unsere Station nutzt den Park täglich für den morgendlichen Spaziergang mit den Patienten und auch am Abend zur Entspannung und zum Gespräch.
    Ich verspüre wenig Lust unseren traumatisierten Patient/Inen dann täglich erklären zu müssen, welches Klientel sich hinter der Mauer befindet.
    Unabhängig von dem ökologischem, kulturellen, architektonischem Desaster, wenn der Park wie geplant bebaut werden sollte, sehe ich auch als Anwohnerin der Südstadt ein erhebliches Problem für das Naherholungsgebiet am Kiessee und die bisher relativ entspannte Situation mit dem teilweise schwierigem Klientel der Klinik und dem Jugendarrest als gefährdet.
    Danke an die Initiative

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